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   BVerwG, 08.01.2015 - 2 WNB 4.14   

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https://dejure.org/2015,3071
BVerwG, 08.01.2015 - 2 WNB 4.14 (https://dejure.org/2015,3071)
BVerwG, Entscheidung vom 08.01.2015 - 2 WNB 4.14 (https://dejure.org/2015,3071)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Januar 2015 - 2 WNB 4.14 (https://dejure.org/2015,3071)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22b Abs 2 S 2 WBO, § 133 Abs 3 S 3 VwGO, Art 103 Abs 1 GG, § 23a Abs 2 WBO, § 108 Abs 2 VwGO
    Anforderungen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Gehörsrüge

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Verletzung der Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs i.R.e. Dienstvergehens bzgl. Befangenheit eines Disziplinarvorgesetzten

  • rewis.io

    Anforderungen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Gehörsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rüge der Verletzung der Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs i.R.e. Dienstvergehens bzgl. Befangenheit eines Disziplinarvorgesetzten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2015 - 2 WNB 4.14
    Denn Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet Gerichte nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (BVerfG, Beschluss vom 12. April 1983 - 2 BvR 678/81 u.a. - BVerfGE 64, 1 ).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2015 - 2 WNB 4.14
    Das Gericht ist zwar verpflichtet, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, es ist aber nicht gehalten, ausdrücklich auf alle Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten in den schriftlichen Urteilsgründen einzugehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. November 1983 - 2 BvR 399/81 - BVerfGE 65, 293 ).
  • BVerwG, 29.06.2005 - 1 B 185.04

    Zuordnung von Fehlern in der Sachverhaltswürdigung und Beweiswürdigung zum

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2015 - 2 WNB 4.14
    Die vom Beschwerdeführer erhobene Rüge der Verletzung der Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 108 Abs. 2 VwGO) erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was in der Vorinstanz nicht zur Kenntnis genommen worden ist und inwiefern dies für die Entscheidung erheblich gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Januar 1999 - 9 B 90.98 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 36 und vom 29. Juni 2005 - 1 B 185.04 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 37).
  • BVerwG, 01.07.2009 - 1 WNB 1.09

    Rechtsbeschwerde; Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung.

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2015 - 2 WNB 4.14
    Nach der Rechtsprechung der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts sind an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO dieselben Anforderungen zu stellen, wie sie von den Revisionssenaten des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO gefordert werden (BVerwG, Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - 1 WNB 1.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 1 und vom 15. Juli 2009 - 2 WNB 1.09 -).
  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 WNB 7.10

    Nichtzulassungsbeschwerde; Abhilfe; Besetzung des Truppendienstgerichts

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2015 - 2 WNB 4.14
    Dies führt nicht zur Zulassung der Rechtsbeschwerde (BVerwG, Beschlüsse vom 4. Dezember 2009 - 1 WNB 4.09 - Rn. 4 und vom 17. Juni 2010 - 2 WNB 7.10 - Rn. 11.
  • BVerwG, 13.01.1999 - 9 B 90.98
    Auszug aus BVerwG, 08.01.2015 - 2 WNB 4.14
    Die vom Beschwerdeführer erhobene Rüge der Verletzung der Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 108 Abs. 2 VwGO) erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was in der Vorinstanz nicht zur Kenntnis genommen worden ist und inwiefern dies für die Entscheidung erheblich gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Januar 1999 - 9 B 90.98 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 36 und vom 29. Juni 2005 - 1 B 185.04 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 37).
  • BVerwG, 15.07.2009 - 2 WNB 1.09
    Auszug aus BVerwG, 08.01.2015 - 2 WNB 4.14
    Nach der Rechtsprechung der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts sind an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO dieselben Anforderungen zu stellen, wie sie von den Revisionssenaten des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO gefordert werden (BVerwG, Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - 1 WNB 1.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 1 und vom 15. Juli 2009 - 2 WNB 1.09 -).
  • BVerwG, 24.11.2023 - 6 B 7.23
    b) Die Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was in der Vorinstanz nicht zur Kenntnis genommen worden ist und inwiefern dies für die Entscheidung erheblich gewesen wäre (BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 2 WNB 4.14 - juris Rn. 4 m. w. N.).
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